Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Salzburg ist nach dem Landesfeuerwehrgesetz eine einheitlich gestaltete und von geschulten Kräften geführte Gemeinschaft als Einrichtung der Gemeinde.

Die Feuerwehr hat die Aufgabe, bei Katastrophen und öffentlichen Notständen aller Art, insbesondere bei Bränden und Unglücksfällen, die Gefahren abzuwehren, die der Allgemeinheit oder einzelnen Personen oder in größerem Umfang Sachen drohen sowie Schäden zu beheben, die aus solchem Anlass entstanden sind (Einsatz).

Der Feuerwehr obliegt es auch, für solche Notstände nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vorzusorgen. Sie kann weiters nach Maßgabe dieses Gesetzes technische und persönliche Leistungen erbringen, für die sie ihrer Einrichtung nach besonders geeignet ist.

Die Freiwillige Feuerwehr ist als Einrichtung der Gemeinde dem Bürgermeister unterstellt und handelt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Auftrag des Bürgermeisters für die Gemeinde.

In der Landeshauptstadt Salzburg arbeitet die Freiwillige Feuerwehr eng mit der Berufsfeuerwehr zusammen. Sie bildet jedoch eine eigen organisatorische Einheit. Ab einer bestimmten Einsatzgröße (Zimmerbrand, Verkehrsunfall mit mehreren eingeklemmten Personen, usw.) wird die Freiwillige Feuerwehr von der Berufsfeuerwehr alarmiert und unterstützt den Einsatz der Berufsfeuerwehr.

Monatlich wechselt die Bereitschaft der Löschzüge für kleinere Einsätze. Bei Großeinsätzen werden alle Löschzüge alarmiert. So ist es möglich binnen weniger Minuten über 100 Einsatzkräfte zur Verfügung zu haben.
EINSATZKONZEPT
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